Ausrufezeichen Sehr geehrte Mitglieder,

es läuft aktuell eine Phishing Attacke gegen Zahnärzte in Niedersachsen, in der ein angebliches Guthaben beim „zentralen Versorgungswerk der Zahnärztekammer“ zur Auszahlung gebracht werden soll. Für die Rückzahlung soll ein in der Mail befindlicher Link betätigt werden.

Weitere Infos finden Sie hier.

Willkommen beim Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen

 

Die Aufgaben des Altersversorgungswerkes

Das Altersversorgungswerk ist eine teilrechtsfähige Einrichtung der Zahnärztekammer Niedersachsen, einer  Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Hannover. Das Altersversorgungswerk besteht seit 1963 als Pflichtversorgung im Rahmen der ersten Säule neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung. Seine elementaren Aufgaben sind die Altersversorgung der Mitglieder, ihr Schutz bei Berufsunfähigkeit und die Versorgung von Hinterbliebenen.

Organe des Altersversorgungswerkes

Oberstes Organ des Altersversorgungswerkes ist die Kammerversammlung. Der Vorstand der Zahnärztekammer Niedersachsen führt die Aufsicht über die Geschäftsführung des Leitenden Ausschusses im Einklang mit dem Kammergesetz für Heilberufe (§ 12 HKG).  Der Vorstand der Zahnärztekammer Niedersachsen bestellt im Einvernehmen mit dem Leitenden Ausschuss die Sachverständigen. Der Leitende Ausschuss führt die Geschäfte des Altersversorgungswerkes in eigener Verantwortung. 

 

Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenensicherung (ABH)

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllt die Zahnärztekammer Niedersachsen die öffentliche Aufgabe einer Selbstverwaltungskörperschaft.  Als teilrechtsfähiges Organ der Zahnärztekammer Niedersachsen ist auch das Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen mit einer Satzungsautonomie ausgestattet. Gleichwohl unterliegen die Zahnärztekammer Niedersachsen wie das Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen trotz organisatorischer Auslagerung aus dem staatlichen Bereich der öffentlichen Rechtsaufsicht.

Die Satzung ist in der „Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenensicherung“ (ABH) festgelegt. Änderungen dieser Satzung bedürfen einer qualifizierten Mehrheit der Kammerversammlung.

Aktuelles

Dringende Warnmeldung – Aktive Phishing Attacke – Bitte keine Links anklicken

Sehr geehrte Mitglieder,
 
es läuft aktuell eine Phishing Attacke gegen Zahnärzte in Niedersachsen, in der ein angebliches Guthaben beim „zentralen...

Sehr geehrte Mitglieder,
 
es läuft aktuell eine Phishing Attacke gegen Zahnärzte in Niedersachsen, in der ein angebliches Guthaben beim „zentralen Versorgungswerk der Zahnärztekammer“ zur Auszahlung gebracht werden soll. Für die Rückzahlung soll ein in der Mail befindlicher Link betätigt werden. Den Aufbau dieser Phishing-Mail sehe Sie weiter unten.

Bitte beachten Sie die folgenden grundlegenden Schritte:

1. Öffnen Sie keine Links oder Anhänge von E-Mails, die Sie nicht eindeutig identifizieren können.

2. Prüfen Sie den Absender. Im vorliegenden Fall lautete die Absendeadresse parhomenkonadezda8@web.de. Seien Sie hier vorsichtig, vordergründig können solche Adressen auch mit einer echt aussehenden Adresse getarnt werden.

3. Lesen Sie den Sachverhalt genau. Im vorliegenden Fall hat das „zentrale Versorgungswerk der Zahnärztekammer“ diese E-Mail geschickt. Dieses Versorgungswerk existiert jedoch nicht.

Hier ein Beispiel

4. Sollten Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter den Link trotzdem geklickt haben, so trennen Sie das betreffende Gerät sofort von Ihrem Netzwerk und informieren Sie sofort Ihren IT-Support.


Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, wir werden Sie niemals bitten, Ihre Bankverbindung über einen Link zu bestätigen. Darüber hinaus raten wir zur sicheren Kommunikation mit uns, das Mitgliederportal zu verwenden. Sollten Sie noch keinen Zugang haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.


Rentenerhöhung zum 01.01.2026

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

der Leitenden Ausschusses wird der Kammerversammlung im November vorschlagen, die Renten des Abrechnungsverbands...

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

der Leitenden Ausschusses wird der Kammerversammlung im November vorschlagen, die Renten des Abrechnungsverbands 275 ab dem 1. Januar 2026 um 1,1 % zu erhöhen. Die Finanzierung erfolgt durch die Entnahme aus der Rückstellung für Überschussbeteiligung.
Diese Entscheidung war nach einem guten Jahr 2024 möglich. Es wurde eine Bruttorendite von 4,05 % (Nettorendite 3,25%) erzielt. Durch die Zuführung zur Verlustrücklage und Zinsreserve jeweils in Höhe von ca. Euro 19 Mio. und der zusätzlichen Bildung von stillen Reserven konnte die Risikotragfähigkeit weiter verbessert werden, so dass eine Dynamisierung der Renten des § 15b ABH (Beiträge von 01.01.2007 bis 31.12.2018) möglich ist.
Die Anwartschaften werden durch die Erhöhung des Regelbeitrags bis zu 3,42 % dynamisiert. Im Jahr 2025 ist eine Dynamisierung der Anwartschaften bis zu 6,62 % möglich.
Weitere Informationen zum Jahresabschluss erhalten Sie – wie gewohnt – in unserem Geschäftsbericht nach Feststellung des Jahresabschlusses in der Kammerversammlung im November diesen Jahres.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Reinhard Urbach

Hannover, 21.05.2025


Kammerversammlung fasst § 15A Neu - Die Satzungsänderung finden Sie unter Service/Satzungen

Das satzungsgebende Organ des Altersversorgungswerkes hat am 3. Mai 2023 die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenensicherung (ABH) geändert....

Die Kammerversammlung beweist mit ihrer Entscheidung, den § 15a der Satzung anzupassen, überzeugend die Handlungsfähigkeit des Altersversorgungswerkes der Zahnärztekammer Niedersachsen (AVW NDS). Die niedersächsischen Zahnärztinnen und -ärzte haben damit gezeigt, dass sie das Konzept der Selbstverwaltung der freien Berufe mit Leben füllen, auch bei rechtlich komplexen Fragen und in belastenden Sachlagen. „Wir übernehmen Verantwortung. Die Entscheidung der Kammerversammlung stärkt das Vertrauen in die berufsständische Altersversorgung“, so Dr. Reinhard Urbach, Vorsitzender des Leitenden Ausschusses.

Kammerversammlung fasst § 15A Neu, PDF