
Die Aufgaben des Altersversorgungswerkes
Das Altersversorgungswerk ist eine teilrechtsfähige Einrichtung der Zahnärztekammer Niedersachsen, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Hannover. Das Altersversorgungswerk besteht seit 1963 als Pflichtversorgung im Rahmen der ersten Säule neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung. Seine elementaren Aufgaben sind die Altersversorgung der Mitglieder, ihr Schutz bei Berufsunfähigkeit und die Versorgung von Hinterbliebenen.

Organe des Altersversorgungswerkes
Oberstes Organ des Altersversorgungswerkes ist die Kammerversammlung. Der Vorstand der Zahnärztekammer Niedersachsen führt die Aufsicht über die Geschäftsführung des Leitenden Ausschusses im Einklang mit dem Kammergesetz für Heilberufe (§ 12 HKG). Der Vorstand der Zahnärztekammer Niedersachsen bestellt im Einvernehmen mit dem Leitenden Ausschuss die Sachverständigen. Der Leitende Ausschuss führt die Geschäfte des Altersversorgungswerkes in eigener Verantwortung.

Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenensicherung (ABH)
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllt die Zahnärztekammer Niedersachsen die öffentliche Aufgabe einer Selbstverwaltungskörperschaft. Als teilrechtsfähiges Organ der Zahnärztekammer Niedersachsen ist auch das Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen mit einer Satzungsautonomie ausgestattet. Gleichwohl unterliegen die Zahnärztekammer Niedersachsen wie das Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen trotz organisatorischer Auslagerung aus dem staatlichen Bereich der öffentlichen Rechtsaufsicht.
Die Satzung ist in der „Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenensicherung“ (ABH) festgelegt. Änderungen dieser Satzung bedürfen einer qualifizierten Mehrheit der Kammerversammlung.
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Pressemitteilung vom 18.02.2021 erstellt am 23.02.2021 zum Normenkontrollverfahren - Urteil des OVG vom 25.01.2021
