Die Aufgaben des Altersversorgungswerkes
Das Altersversorgungswerk ist eine teilrechtsfähige Einrichtung der Zahnärztekammer Niedersachsen, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Hannover. Das Altersversorgungswerk besteht seit 1963 als Pflichtversorgung im Rahmen der ersten Säule neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung. Seine elementaren Aufgaben sind die Altersversorgung der Mitglieder, ihr Schutz bei Berufsunfähigkeit und die Versorgung von Hinterbliebenen.
Organe des Altersversorgungswerkes
Oberstes Organ des Altersversorgungswerkes ist die Kammerversammlung. Der Vorstand der Zahnärztekammer Niedersachsen führt die Aufsicht über die Geschäftsführung des Leitenden Ausschusses im Einklang mit dem Kammergesetz für Heilberufe (§ 12 HKG). Der Vorstand der Zahnärztekammer Niedersachsen bestellt im Einvernehmen mit dem Leitenden Ausschuss die Sachverständigen. Der Leitende Ausschuss führt die Geschäfte des Altersversorgungswerkes in eigener Verantwortung.
Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenensicherung (ABH)
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllt die Zahnärztekammer Niedersachsen die öffentliche Aufgabe einer Selbstverwaltungskörperschaft. Als teilrechtsfähiges Organ der Zahnärztekammer Niedersachsen ist auch das Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen mit einer Satzungsautonomie ausgestattet. Gleichwohl unterliegen die Zahnärztekammer Niedersachsen wie das Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen trotz organisatorischer Auslagerung aus dem staatlichen Bereich der öffentlichen Rechtsaufsicht.
Die Satzung ist in der „Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenensicherung“ (ABH) festgelegt. Änderungen dieser Satzung bedürfen einer qualifizierten Mehrheit der Kammerversammlung.
Aktuelles
Rentenerhöhung zum 01.01.2026
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
der Leitenden Ausschusses hat der Kammerversammlung im November vorschlagen, die Renten des Abrechnungsverbands...
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
der Leitenden Ausschusses hat der Kammerversammlung im November vorschlagen, die Renten des Abrechnungsverbands 275 ab dem 1. Januar 2026 um 1,1 % zu erhöhen. Die Finanzierung erfolgt durch die Entnahme aus der Rückstellung für Überschussbeteiligung. Die Kammerversammlung hat diesem Vorschlag zugestimmt.
Diese Entscheidung war nach einem guten Jahr 2024 möglich. Es wurde eine Bruttorendite von 4,05 % (Nettorendite 3,25%) erzielt. Durch die Zuführung zur Verlustrücklage und Zinsreserve jeweils in Höhe von ca. Euro 19 Mio. und der zusätzlichen Bildung von stillen Reserven konnte die Risikotragfähigkeit weiter verbessert werden, so dass eine Dynamisierung der Renten des § 15b ABH (Beiträge von 01.01.2007 bis 31.12.2018) möglich ist.
Die Anwartschaften werden durch die Erhöhung des Regelbeitrags bis zu 3,42 % dynamisiert. Im Jahr 2025 ist eine Dynamisierung der Anwartschaften bis zu 6,62 % möglich.
Weitere Informationen zum Jahresabschluss erhalten Sie – wie gewohnt – in unserem Geschäftsbericht nach Feststellung des Jahresabschlusses in der Kammerversammlung im November diesen Jahres.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Reinhard Urbach
Hannover, Dezember 2025
Kammerversammlung fasst § 15A Neu - Die Satzungsänderung finden Sie unter Service/Satzungen
Das satzungsgebende Organ des Altersversorgungswerkes hat am 3. Mai 2023 die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenensicherung (ABH) geändert....
Die Kammerversammlung beweist mit ihrer Entscheidung, den § 15a der Satzung anzupassen, überzeugend die Handlungsfähigkeit des Altersversorgungswerkes der Zahnärztekammer Niedersachsen (AVW NDS). Die niedersächsischen Zahnärztinnen und -ärzte haben damit gezeigt, dass sie das Konzept der Selbstverwaltung der freien Berufe mit Leben füllen, auch bei rechtlich komplexen Fragen und in belastenden Sachlagen. „Wir übernehmen Verantwortung. Die Entscheidung der Kammerversammlung stärkt das Vertrauen in die berufsständische Altersversorgung“, so Dr. Reinhard Urbach, Vorsitzender des Leitenden Ausschusses.
Kammerversammlung fasst § 15A Neu, PDF
